Der Bauherr ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstückes. Daraus resultiert für ihn die Verpflichtung, im Vorfeld von Bauarbeiten entsprechende Kampfmitteluntersuchungen zu veranlassen. Die Kosten für die Kampfmittelerkundung (KME) und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen trägt i.d.R. der Bauherr.
Unser Unternehmen ist seit mittlerweile 20 Jahren in der Kampfmittelräumung tätig.
Wir sind ein Fachunternehmen mit Erlaubnisschein nach §7 und Befähigten nach §19 und §20 SprengG. Zur bestmöglichen Gefahrenabwehr arbeiten wir eng mit der Polizei und dem zuständigen Kampfmittelräumdiensten zusammen.
Unsere Leistungen umfassen:
Wir beraten Sie gern und kompetent bei Fragen zum Vorgehen hinsichtlich der KME in Ihrem jeweiligen Fall und unterbreiten Ihnen ein auf Ihre Erfordernisse abgestimmtes Angebot.
Angebotsanfragen schicken Sie bitte an nfhttbhrd.
Für technische Fragen, Ausführungstermine u.ä. wenden Sie sich bitte telefonisch an Herrn Vogel über die 07222 96877-0.