Kampfmittelerkundung

Der Bauherr ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstückes. Daraus resultiert für ihn die Verpflichtung, im Vorfeld von Bauarbeiten entsprechende Kampfmitteluntersuchungen zu veranlassen. Die Kosten für die Kampfmittelerkundung (KME) und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen trägt i.d.R. der Bauherr.

Unser Unternehmen ist seit mittlerweile 20 Jahren in der Kampfmittelräumung tätig.

Wir sind ein Fachunternehmen mit Erlaubnisschein nach §7 und Befähigten nach §19 und §20 SprengG. Zur bestmöglichen Gefahrenabwehr arbeiten wir eng mit der Polizei und dem zuständigen Kampfmittelräumdiensten zusammen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Luftbildauswertung
  • Oberflächensondierungen
  • GPS-gestützte Aufnahme und Dokumentation
  • Einsatz von aktiven und passiven Verfahren
  • Tiefensondierungen mittels Schneckenbohrungen
  • Volumenräumung
  • Bergung von Kampfmitteln
  • Baubegleitende Kampfmittelerkundung
  • Kampfmittelbeseitigung

Unser Koordinator Kampfmittel, Herr Breite, berät Sie gern und kompetent bei Fragen zum Vorgehen hinsichtlich der KME in Ihrem jeweiligen Fall und unterbreitet Ihnen ein auf Ihre Erfordernisse abgestimmtes Angebot.