Der Bauherr ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstückes. Daraus resultiert für ihn die Verpflichtung, im Vorfeld von Bauarbeiten entsprechende Kampfmitteluntersuchungen zu veranlassen. Die Kosten für die Kampfmittelerkundung (KME) und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen trägt i.d.R. der Bauherr.
Wir sind auch in Bezug auf Kampfmittel seit 18 Jahren ein Fachunternehmen mit Erlaubnisschein nach §7 und Befähigten nach §19 und §20 SprengG mit folgendem Leistungsumfang:
Unser Koordinator Kampfmittel, Herr Breite, berät Sie gern und kompetent bei Fragen zum Vorgehen hinsichtlich der KME in Ihrem jeweiligen Fall und unterbreitet Ihnen ein auf Ihre Erfordernisse abgestimmtes Angebot.
Angebotsanfragen schicken Sie bitte an nfhttbhrd.
Für technische Fragen, Ausführungstermine u.ä. wenden Sie sich bitte telefonisch an Herrn Breite über die 07222 96877-0.